Aktuelles
19.09.2019, VIV-Arbeitssitzung in Berlin
AHO-Heft 24 Neuauflage frühestens in 2020

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI in der Fassung vom 10. Juli 2013 nicht mit der Verpflichtung aus [....] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt  vereinbar ist. Daher werden Auswirkungen auf die vom VIV bereits erarbeitete und weitgehend fertiggestellte Neufassung des AHO-Heftes 24 sowie auf die HOAI erwartet. Das Heft 24 wird daher voraussichtlich frühestens 2020 neu aufgelegt.Zur Überbrückung wird vom VIV eine Fortschreibung der Honoratabellen des Heftes 24 "Planung von Lichtsignalanlagen, Stand: Oktober 2008" erstellt und mit dem AHO abgestimmt, um angemessene Planungskosten ab 2020 festzulegen.
(Aktuell 19.09.2019,Me)




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